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Recht & Regulierung · Schweiz

Telefonwerbung in der Schweiz: der Stern im Telefonbuch

Statt eines separaten Registers nutzt die Schweiz ihr eigenes System: ein simpler Stern (*) im Telefonbucheintrag. Hier ist, wie es funktioniert, was seit 2021 gegen Rufnummernunterdrückung gilt, und wo Sie sich beschweren können.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026

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Der Werbe-Stern Rufnummernunterdrückung Strafen Wo melden

Der Werbe-Stern: das Schweizer Opt-out-System

Statt eines zentralen Registers wie Bloctel in Frankreich nutzt die Schweiz ein pragmatisches System: Sie können kostenlos einen Stern (*) zu Ihrem Telefonbucheintrag auf local.ch hinzufügen lassen, der signalisiert, dass Sie keine Werbeanrufe wünschen. Seit April 2012 gilt es unter Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als unlauterer Wettbewerb, diesen Sterneintrag zu ignorieren oder unregistrierte Nummern für Werbung anzurufen. Ausnahmen bestehen bei bestehender Kundenbeziehung oder vorheriger Einwilligung.

Seit dem 1. Juli 2021 müssen Telekomanbieter zudem kostenlose Anruffilter-Tools anbieten.

Quellen: local.ch — Werbeanrufe · SECO — unerbetene Werbeanrufe

Seit 2021

Rufnummernunterdrückung ist verboten

Unter Art. 3 Abs. 1 lit. v UWG ist es seit 2021 verboten, bei Werbeanrufen die eigene Rufnummer zu unterdrücken oder zu fälschen. Anrufer müssen ihre echte Nummer anzeigen — eine direkte Reaktion auf die wachsende Zahl von Spoofing-Fällen in der Schweiz.

Trotz Sterneintrag gehen beim SECO weiterhin viele Beschwerden ein — rund 20.000 Beschwerden laut swissinfo, was zeigt, dass das System zwar rechtlich bindend, aber nicht lückenlos durchgesetzt ist.

Quellen: SECO · swissinfo.ch — 20.000 Beschwerden

Strafen bei Verstößen

Vorsätzliche Verstöße gegen Art. 3 UWG (einschließlich Ignorieren des Sterneintrags oder Rufnummernunterdrückung) können nach Art. 23 Abs. 1 UWG mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden — strafrechtlich verfolgt auf Antrag der geschädigten Person.

Quelle: lawbrary.ch — Art. 23 UWG

Wo Sie sich beschweren können

Unlauterer Wettbewerb

SECO

Online-Beschwerdeformular für unerbetene Werbeanrufe trotz Sterneintrag.

seco.admin.ch

Datenschutz

EDÖB

Für Fragen zur Nutzung Ihrer Daten bei Marketing-Anrufen.

edoeb.admin.ch

Das UWG bindet Unternehmen — nicht Betrüger

Der Sterneintrag verpflichtet legitime Unternehmen. Betrüger halten sich an keine dieser Regeln. Egidio blockiert betrügerische Anrufe, SMS und Nachrichten direkt auf Ihrem Gerät — 100% offline, ohne Konto, ohne Werbung.

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Häufige Fragen

Was ist der Sterneintrag (Werbe-Stern)?

Ein kostenloser Vermerk (*) im Telefonbucheintrag auf local.ch, der Werbeanrufe ablehnt. Seit April 2012 rechtlich bindend unter Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG.

Ist Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen verboten?

Ja, seit 2021 unter Art. 3 Abs. 1 lit. v UWG.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach Art. 23 Abs. 1 UWG, verfolgt auf Antrag.

Wo melde ich einen unerwünschten Werbeanruf?

Beim SECO über das Online-Formular. Für Datenschutzfragen ist der EDÖB zuständig.

Offizielle Quellen dieser Seite

Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel konsultieren Sie das SECO oder den EDÖB direkt.